Ausztria lakbértámogatás. Ki mit tud róla, hogyan is működik? (beszélgetés)
Antragsberechtigte - Wohnbeihilfe
•Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie diesen gleichgestellte Personen (zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger eines EU-Staates)
Bei der Berechnung werden jene Personen berücksichtigt, die mit der Förderungswerberin beziehungsweise dem Förderungswerber im gemeinsamen Haushalt leben. Als Nachweis für den gemeinsamen Haushalt gilt der Meldenachweis (Hauptwohnsitz notwendig).
Haushaltseinkommen
Als Haushaltseinkommen gilt das Nettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen, von dem die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer abgezogen werden. Das monatliche Einkommen ist ein Zwölftel des Gesamtjahreseinkommens (inklusive des Weihnachts- und Urlaubsgeldes).
Sämtliche Einkommen müssen nachgewiesen werden: Einkommensnachweis.
Zusammensetzung des Einkommens
•Erhalt von Alimenten
•Kinderbetreuungsgeld (Wochengeld)
•Arbeitslosengeld
•Notstandshilfe beziehungsweise Sondernotstandshilfe
•AMFG-Beihilfe
•Krankengeld
•Stipendien von inländischen Universitäten
•Lehrlingsentschädigung
•Präsenzentgelt und Zivildienstentgelt
Nicht zum Einkommen zählen
•Familienbeihilfen (für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder)
•Zusatzrenten für Schwerversehrte zu einer gesetzlichen Unfallversorgung
•Außergewöhnliche Belastungen für Behinderte gemäß §§ 34 und 35 Einkommensteuergesetz 1988
•Pflegegelder
•Blindenbeihilfen
•Behindertenbeihilfen
Obwohl diese Einkünfte nicht angerechnet werden, sind sie mit den entsprechenden Belegen (gut lesbare Kopien werden anerkannt) nachzuweisen, da Kinder und eine nachgewiesene Behinderung das der Wohnbeihilfe zu Grunde zu legende Haushaltseinkommen um 20 Prozent vermindern können. Alimente, die aufgrund einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung oder eines Scheidungsurteils (gerichtlichen Vergleichs) bezahlt werden müssen (Zahlungsnachweis erforderlich), werden der Unterhaltsschuldnerin beziehungsweise dem Unterhaltsschuldner bei der Berechnung des Einkommens als Belastung anerkannt.
Richtsätze für den Empfang von Ausgleichszulagen - Monatliches Nettoeinkommen 2011
•Eine Erwachsene beziehungsweise ein Erwachsener: 752,94 Euro
•Zwei Erwachsene: 1.128,89 Euro
•Je Kind: 78,91 Euro
Wohnungsgröße
Die angemessene Nutzfläche beträgt für eine Person 50 Quadratmeter, für zwei Personen 70 Quadratmeter und für jede weitere Person 15 Quadratmeter. Überschreitet die tatsächlich vorhandene Wohnungsgröße die angemessene Nutzfläche, so wird der anrechenbare Wohnungsaufwand der angemessenen Nutzfläche entsprechend gekürzt.
Mietwohnungen
Bei Mietwohnungen wird höchstens der Richtwert der Wohnungskategorie A ohne Zuschläge gemäß Richtwertgesetz (derzeit 4,91 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche) anerkannt.
egyébként meg itt lehet utánaolvasni, gondolom, ha itt válaltok munkát, német nyelvtudás obligatoris.
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